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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer/innen an Kursen sowie Fortbildungsseminaren und dem Bildungswerk  für Theater und Kultur (BTK). Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/innen haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Teilnehmer/innen können sich persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder über unsere Website anmelden. Anmeldemodalitäten für die Fortbildung Theaterpädagogik sind der gesonderten  Ausschreibung zu entnehmen. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich, das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch unsere Teilnahmebestätigung zustande. Zu einer Änderung der Vertragsbedingungen ist die Kursleitung nicht befugt.

3. Teilnahmegebühren:
Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Gebühren erhoben (siehe Kursprogramm), die spätestens 14 Tage nach der Anmeldung beim Bildungswerk  eingegangen sein müssen. Die Bezahlung erfolgt  entweder in bar, per Lastschrift oder Überweisung auf das Konto des Bildungswerks. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren unabhängig vom Zugang einer Anmeldebestätigung sofort fällig und zahlbar. Die Zahlungsmodalitäten für die Fortbildung Theaterpädagogik sind der gesonderten Ausschreibung zu entnehmen. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme auszuschließen. Ein solcher Ausschluss oder eine Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Minderung der Gebühren.

4. Rücktritt

Das BTK ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Veranstaltung aus einem anderen Grund nicht durchgeführt werden kann, den das BTK nicht zu vertreten hat. Weitergehende Rücktrittsrechte des BTK bleiben unberührt. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet; weitergehende rücktrittsbedingte Ansprüche der Teilnehmer/innen sind ausgeschlossen.

Teilnehmer/innen können bis zwei Wochen vor Beginn des gebuchten Kurses bzw. Seminars unter Befreiung von den Teilnahmegebühren zurücktreten; das Widerrufsrecht ist hiervon unberührt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BTK. Bei späterem Rücktritt sind die Teilnehmer/innen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

5. Durchführung
Das BTK behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Referent/innen-Wechsel/Veranstaltungsortwechsel vorzunehmen.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die das BTK nicht zu vertreten hat, befreien das BTK für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

Teilnehmer/innen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden; ihre Pflicht zur Entrichtung der Teilnahmegebühr bleibt davon unberührt.

6. Haftung
Eine Haftung  des BTK für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um

- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung seitens des BTK beruhen,
- sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des BTK beruhen.
 
7. Datenspeicherung
Die Teilnehmer/innen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.

8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 
 
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GRUNDLAGENAUSBILDUNG THEATERPÄDAGOGIK -
- Berufsbegleitende Fortbildung 2011 - 2013 
Beim Bildungswerk für Theater und Kultur bietet ab Mai 2011 wieder eine vom Bundesverband Theaterpädagogik (BuT) anerkannte Fortbildung zum Theaterpädagogen / zur Theaterpädagogin an.  
Da Theater spielen wie kaum ein anderes Medium die Chance bietet, sich selbst als Person zu erfahren, sich auszudrücken, sich auszuprobieren, an seine Grenzen zu gehen und dadurch die eigenen Möglichkeiten auszuloten, ergeben sich für das Theaterspiel Einsatzmöglichkeiten in vielen Lebensbereichen. Die Theaterpädagogik leistet dabei ihren Beitrag, indem sie Methoden und Räume zur Verfügung stellt, die eine kreative, künstlerische Auseinandersetzung des einzelnen mit sich selbst und mit einer Gruppe möglich macht.  Damit bietet sie Anregungen für die Arbeit in den verschiedensten pädagogischen Feldern.
Unsere Fortbildung vermittelt oder erweitert die für diese Arbeit nötigen Kompetenzen.
Weitere Infos unter Hauptmenü / Theaterpädagogik
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